Rechnungen

Zahnärztliches Honorar

Die private zahnärztliche Rechnung setzt sich aus verschiedenen Anteilen zusammen:

1. Taxpunkt: ist der Gegenwert einer einzelnen zahnärztlichen Leistung, welche je nach individuellem Aufwand innerhalb eines festgelegten Rahmens des Privattarifes varieren kann.

2. Taxpunktwert: ist der Ansatz, mit welchem die Taxpunkte multipliziert werden, und so die Höhe des zahnärztlichen Honorars ergeben.

3. Laborkosten: sind Fremdkosten, welche vom Zahnarzt dem Techniker direkt vergütet werden, und ohne Zuschlag der Honorarrechung zugefügt werden. 

4. weitere Kosten: wie Medikamentenkosten oder spezielle Materialkosten, werden separat ausgewiesen und sind ebenfalls Fremdkosten. 

Die zahnärztlichen Tarife basieren auf einer Betriebsrechnung aus den Jahren 1990 – 1992; der sogenannte SUVA-Taxpunktwert, heute KVG oder UVG – Ansatz, liegt trotz massiver Teuerung und Kostenzunahme seit dem Jahre 1994 unverändert auf einer Höhe von sFr. 3.10, da die Sozialversicherer eine Anpassung kategorisch ablehnen. Teuerungsbereinigt entspricht dies heute einem Ansatz von sFr. 3.60 – 3.65.

Welche Leistung sonst wird heute noch zu einem Preis erbracht, welcher seit über 16 Jahren nicht einmal der Teuerung angepasst, geschweige denn real erhöht worden ist?

Der private Taxpunktwert-Rahmen kennt keine untere Grenze. Der oberste Ansatz ist durch die Standesordnung der SSO (Schweizerischen Zahnärztegesellschaft) für deren Mitglieder auf maximal sFr. 5.40 begrenzt.

Rechnung nach freier Vereinbarung: im privaten Bereich ist die freie Vereinbarung zulässig. Dabei vereinbart der Zahnarzt mit dem Patienten ein fixes Honorar für eine definierte zahnärztliche Behandlung.