Schulen

Schule für Dentalassistentinnen / Dentalhygiene Schulen

Die Ausbildung

Bei der Ausbildung zur Dentalassistentin handelt es sich um eine 3 jährige Lehre nach den Richtlinien des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) und im Kanton Zürich unter der Aufsicht des Berufsbildungsamt des Kantons Zürich. Der fachspezifische Unterricht wurde vom Bund an die schweizerische Zahnärtzegesellschaft (SSO) und im Kanton Zürich an deren Sektion, die Zahnärztegesellschaft des Kantons Zürich (ZGZ) delegiert. Die Lehre wird in einer vom Kanton anerkannten Zahnarztpraxis, sowie an einem Tag in der Woche, an einer Berufsschule absolviert. Die Lehre endet mit einer Abschlussprüfung und der Lehrling erhält ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis.

Die Lehrstelle

Die kantonalen Berufsberatungen beraten einem gerne,welche Lehren für die Lehrlinge geeignet erscheinen. Der Lehrling bewirbt sich bei einem Zahnarzt um eine Lehrstelle.Die offenen Stellen werden im Lehrstellennachweis (LENA) oder beim Stellenindex der SSO publiziert.

Am geeignetsten ist eine korrekte Bewerbung mit Lebenslauf ,und Zeugnissnoten. Von Vorteil ist, wenn man eine kurze Schnupperlehre machen kann, so zeigt es sich ob einem der Beruf gefällt und der Zahnarzt sieht, ob die Schnupperlehrtochter ins Praxisteam passen könnte.

Wer ist geeignet für die Lehre zur Dentalassistentin?

Prinzipiell ist jeder Mann oder jede Frau geeignet. Es zeigte sich aber, dass vor allem Frauen diesen Beruf wählen. Der Lehrling sollte Interesse haben in einem Team zu Arbeiten. Er sollte ein gepflegtes Auftreten haben (Wir erwarten ja auch, dass der Patient die Zähne pflegt), sowie einen höflichen Umgang und eine gepflegte, sichere Ausdrucksweise haben. Ein gewisses Grundinteresse an Medizin und der Wunsch nach Umgang mit Menschen sollten vorhanden sein. Eine gute schulische Vorbildung erleichtert die Absolvierung der Lehre. Er muss sich bewusst sein, dass die Arbeitszeiten nicht immer fix sein werden, da bei Notfällen häufig länger gearbeitet werden muss. Zudem ist eine gute körperliche Verfassung von Vorteil, da die Arbeit am Patienten den Rücken belastet (Ausgleichssport)

Lehrvertrag/Lohn

Der Lehrvertrag wird zwischen der Lehrtochter und dem Zahnarzt abgeschlossen und vom Berufsbildungsamt genehmigt. Der Lehrvertrag wird durch den Zahnarzt in einer Papeterie beschaft. Der Lehrlingslohn ist durch die Salärrichtlinien der SSO vorgegeben. Er beträgt im

1. Lehrjahr Fr.500.–, im 2. Lehrjahr Fr.850.—und im 3. Lehrjahr

Fr. 1200.—jeweils Brutto (Stand 2007). Von diesem Bruttolohn können die gesetzlichen Abzüge (Nichtbetriebsunfallversicherung, Krankentaggeldversicherung und ab dem 18. Altersjahr AHV/ALV) abgezogen werden. Der Vertrag kann nur in schwerwiegenden Fällen und nur mit Genehmigung des Berufsbildungsamtes gelöst werden.

Berufsfachschule

Die Lernenden besuchen an einem Tag in der Woche die Berufsfachschule und werden dort in Allgemeinbildung, sowie in Zahnmedizinischen Fächern unterrichtet.

Im Fachunterricht werden Zahnärzte und/oder erfahrene Dentalassistentinnen als Lehrpersonen eingesetzt.

Der Lehrmeister meldet den gewünschten Wochenschultag sowie den Schulort (Winterthur: Berufsfachschule BFS. oder Zürich: Modeco ) mit der Vertragseinreichung beim Mitteschul- undBerufsbildungsamt. Es wird versucht den Wünschen nachzukommen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Momentan stehen folgende Weiterbildungsmöglichkeiten zur Auswahl

Persönliche Weiterbildung in einer Zahnarztpraxis um die erlernten Kenntnisse zu vertiefen und so die Stellung im Team zu festigen, resp. Verantwortliche „Erst“-Gehilfinn zu werden.

Weiterbildung zur Dentalsekretärin. Ermöglicht die absolut selbstständige administrative Führung einer Zahnarztparxis.

Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin. Befähigt die Patienten in der Mundhygiene zu instruieren, sowie einfache Fälle von Zahnsteinentfernung selbstständig durchzuführen.

Weiterbildung zu Dentalhygienikerin: Befähigt Patienten vollumfänglich bei Prphylaxemassnahmenzu , sowie Zahnstein zu entfernen. Sie legt mit dem Zahnarzt ein Prophylaxekonzept fest. Diese Weiterausbildung entspricht einem neuen Beruf.

Kontaktadressen

Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich
www.lehraufsicht.zh.ch
adrian.bucheli@mba.zh.ch

SZDA Schule der ZGZ für Dentalassistentinnen
Sekretariat: Schaffhauserstrasse 104 / Postfach, 8152 Glattbrugg
Homepage: www.szda.ch e-mail: info@szda.ch

Berufsfachschule Winterthur 
Homepage: www.bfs-winterthur.ch
E-mail: office3@bfs-winterthur.ch

Modeco
Homepage: www.modeco.ch
E-mail: admin@modeco.ch

Dentalhygiene-Schulen in Zürich:
Die DH-Schulen in Zürich sind mit einer eigenen Homepage vertreten. Über die unten aufgeführten Links erhalten Sie direkt mehr Informationen.

1. Careum DH AG: www.careum-bildungszentrum.ch
2. DH-Schule Zürich-Nord: www.pszn.ch